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Rechtliche Vorsorge im Alter

Wer bis zuletzt selbstbestimmt leben möchte, der sollte rechtzeitig vorsorgen. Tipps zu Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht.

 

Fast jeder hat eine Versicherung oder ein Testament, damit nach dem Tod alles geregelt ist. „Für die Zeit davor sorgen aber nur wenige“, beobachtet Veronika Vaitl, Mitarbeiterin einer der Münchner Betreuungsvereine. „Dabei sollte man schon früh fest­le­gen, wie der eigene Wille im Fall von körperlichen oder psychischen Erkrankungen erfüllt werden soll.“ Den Kern der Vorsorge bildet die Patientenverfügung, in Verbindung mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung.

 

Wer soll meinen Willen vertreten?

Wer einem Familienmitglied oder Bekannten den Vollzug des eigenen Willens übertragen möchte, sollte eine Vorsorgevollmacht anfertigen. Der Bevollmächtigte vertritt im Ernstfall den Betroffenen. Je nachdem, was in der Vollmacht festgelegt ist, betrifft dies Fragen der Gesundheit, der Pflege und des Aufenthalts, Wohn- und Vermögensangelegenheiten, Behörden und Gericht sowie den Post- und Fernmeldeverkehr. Wer niemanden kennt, dem er vollkommen vertrauen und seine Angelegenheiten übertragen kann, der kann eine Betreuungsverfügung erstellen und dort festhalten, wer im Ernstfall zu seinem Betreuer bestellt werden soll und wer nicht. Der vom Vormundschaftsgericht eingesetzte Betreuer muss entsprechend der festgelegten Wünsche handeln und wird – im Gegensatz zu Inhabern einer Vollmacht – von Vormundschaftsgericht auch kontrolliert.

 

Die Patientenverfügung

Was in welchen Krankheitssituationen getan oder unterlassen werden soll, wird in der Patientenverfügung fest­ge­legt. Sinnvoll ist es, sich von einem Arzt beraten zu lassen, insbesondere wenn es sich um spezielle Krankheiten handelt. Da sich die Situation und die eigenen Einstellungen im Verlauf der Zeit ändern können, sollte die Verfügung von Zeit zu Zeit überprüft werden. Je aktueller das Dokument, desto mehr Gewicht hat der dokumentierte Wille in kritischen Situationen. „Es empfiehlt sich, die Verfügung alle ein bis zwei Jahre, beispielsweise zu jedem Geburtstag mit einer neuen Unterschrift zu aktualisieren und zu bestätigen“, rät Veronika Vaitl.

 

Aufbewahrung der Vollmachten

Auch bei einer handschriftlichen Verfügung ist es ratsam, Formularvordrucke als Orientierungshilfe zu nehmen. Wichtig: Alle Vollmachten sollten auffindbar sein. Am besten beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegen, da hier im Ernstfall geprüft wird, ob es Verfügungen und Vollmachten gibt.

 

Weitere Informationen:

 

Literatur

„Vorsorge durch Vollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung“, Broschüre und Formblätter kostenlos in allen Sozialbürgerhäusern

„Vorsorge treffen – selbst entscheiden“, kostenlose Broschüre der MÜNCHENSTIFT, Tel. 089 62020-340

Bayer. Staatsministerium der Justiz (Hg.): Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter, C.H. Beck Verlag, 3,90 €

 

Beratung

In München gibt es Beratung zur rechtlichen Vorsorge bei der Betreuungsstelle der Stadt München, in den 13 Sozial­bür­ger­häusern und bei acht Betreuungsvereinen der Stadtteile (Adressen und Informationen: www.muenchen.de oder in der Stadtinformation am Marienplatz).