Pflegeplatz für
eine begrenzte Zeit
Kurzzeitpflege bedeutet vollstationäre Pflege für max. vier Wochen pro Jahr. Voraussetzung für die Kurzzeitpflege ist, dass der Betroffene aufgrund eines erhöhten Pflegebedarfs nach einem Krankenhausaufenthalt oder wegen einer sonstigen Krisensituation (z. B. Urlaub, Überlastung oder Krankheit von pflegenden Angehörigen, Umbau der Wohnung) nicht oder nicht ausreichend zu Hause gepflegt werden kann. Zur Aufnahme in die Kurzzeitpflege ist eine Pflegestufe erforderlich.
Alle unsere Häuser mit Pflegeangeboten bieten situativ Kurzzeitpflege an. Das bedeutet, dass ein aktuell freier Pflegeplatz an einen Kurzzeitgast vergeben werden kann. Die Reservierung eines Kurzzeitpflegeplatzes für einen bestimmten Zeitraum im Voraus ist leider nicht möglich.

