EntlastungsbetragMit einem einheitlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro werden Leistungen für die Entlastung von pflegenden Angehörigen und deren Selbstständigkeit bezahlt. Dazu zählen unter anderem folgende Kosten:
- Gebühren für Betreuungsgruppen für leicht Demenzkranke oder leicht Hilfsbedürftige, die geistige und körperliche Fähigkeiten stärken
- Putz- und Haushaltshilfen in der eigenen Wohnung
- Begleiter/innen für Spaziergänge, Gespräche oder Vorlesen
- Einkaufshilfen
Rund 40 Prozent der Betreuungsleistungen können, wenn nicht beansprucht, für Pflegeleistungen und Leistungen für die hauswirtschaftliche Versorgung verwendet werden. Um pflegende Angehörige zu entlasten stehen ferner die Leistungen der Verhinderungspflege von 1612 Euro jährlich zur Verfügung.