Hilfsbedürftige mit Pflegegrad 1 sind weitgehend selbstständig und können sich oft noch gut selbst versorgen und ihren Alltag ohne fremde Hilfe bewältigen. Dennoch stehen ihnen 125 Euro im Monat für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu, die auch für die Grundpflege durch einen ambulanten Pflegedienst genutzt werden können. Die Rechnung des Ambulanten Dienstes muss selber bei der Kasse eingereicht werden.
Versicherte mit Pflegegrad 1 haben auch Anspruch auf Beratung, z. B. für eine bessere pflegerische Versorgung oder einen altersgerechten Wohnungsumbau. Auch notwendige regelmäßige Beratungsbesuche durch geschulte Pflegekräfte bezahlt die Pflegekasse.