Pflegende Angehörige können nicht rund um die Uhr präsent sein. Sie nehmen auch Termine wahr oder benötigen Zeit, um sich zu erholen.
Damit die Pflegebedürftigen auch in Abwesenheit ihrer Angehörigen gut versorgt sind, kann ab Pflegegrad 2 einmal im Jahr eine sogenannte Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Sie kann maximal 6 Wochen betragen und bei Bedarf auch mit einer Kurzzeitpflege verrechnet werden.