Gute Nachrichten gibt es für alle Pflegebedürftige, denn die bayerische Staatsregierung hat mit Wirkung zum 8.5.2018 beschlossen, den Pflegebedürftigen in Bayern ab dem Pflegegrad 2 ein zusätzliches Pflegegeld auszuzahlen. Das Landespflegegeld beträgt 1000 Euro im Jahr und gilt als nicht steuerpflichtige Einnahme.
Wer ist berechtigt?
Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 mit dem Hauptwohnsitz in Bayern können einen Antrag stellen, unabhängig davon, ob sie in einer Pflegeeinrichtung oder ambulant betreut werden. Auch Personen, deren Heimkosten vom Sozialhilfeträger bezahlt werden, haben darauf Anspruch.
Worauf müssen Sie achten? Der Antrag muss schriftlich eingereicht werden. Folgende Unterlagen müssen beigefügt werden:
- Personalausweis oder Reisepass
- vollständiger Bescheid der Pflegekasse
- Überleitungsschreiben der Pflegekasse der Pflegestufe in einen Pflegegrad
- wird der Antrag vom Vorsorgebevollmächtigten gestellt, muss eine Kopie der Vorsorgevollmacht beigelegt werden.
Die Fachstelle für pflegende Angehörige hält Antragsformulare bereit und hilft beim Ausfüllen.