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Zeitweise Entlastung für pflegende Angehörige

Als pflegende*r Angehörige*r ist es Ihnen sicherlich auch unmöglich, 24 Stunden rund um die Uhr präsent zu sein. Sie müssen selbst mal zu einem Arzt- der Friseurbesuch, haben vielleicht einen längeren Krankenhausaufenthalt vor sich oder möchten einfach zum Ausspannen in den Urlaub fahren.

Damit Ihr*e Angehörige*r auch trotz Ihrer Verhinderung gut und optimal versorgt wird, können Sie unserer Verhinderungspflege in Anspruch nehmen – und das unabhängig davon, ob sie Ihre Verhinderung planen konnten oder ob diese ungeplant eintritt und eine Versorgung des Angehörigen schnell und unbürokratisch sichergestellt werden muss.

Die Verhinderungspflege ermöglicht eine Ersatzbetreuung, wenn pflegende Angehörige beispielsweise Urlaub machen oder selbst krank sind. Seit Juli 2025 kann diese Leistung ohne den bisherigen Vorlauf von sechs Monaten in Anspruch genommen werden. Die Höchstdauer der Verhinderungspflege wurde auf acht Wochen verlängert.

Die Kurzzeitpflege bietet die Möglichkeit, für eine begrenzte Zeit in eine Pflegeeinrichtung zu ziehen. Dies kann beispielsweise notwendig sein, wenn es Probleme bei der häuslichen Betreuung gibt oder nach einem Krankenhausaufenthalt. Die Höchstdauer für die Kurzzeitpflege beträgt ebenfalls acht Wochen.

Die Pflegekassen stellen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 ein gemeinsames Budget von bis zu 3.539 Euro pro Jahr für beide Leistungsarten zur Verfügung. Dies ermöglicht eine flexiblere Nutzung der Mittel und die Kombination von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Bisherige Übertragungsregelungen entfallen. Insgesamt können somit Leistungen für 16 Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden.

Verhinderungspflege kommt infrage, wenn

  • die Pflegeperson durch dringende Termine wie Arztbesuche etc. verhindert ist.

  • der Pflegebedarf des zu Hause gepflegten Angehörigen spontan steigt und die Pflegenden damit überfordert sind.

  • die Pflegeperson selbst erkrankt und vorübergehend nicht imstande ist, die Pflege zu leisten.

  • die Pflegeperson aufgrund psychischer und physischer Belastung eine Auszeit braucht oder in den Urlaub fahren möchte.

Die Verhinderungspflege kann entweder bei Ihnen zu Hause über unsere Ambulanten Pflegedienst erfolgen, als auch stationär in einer unserer neun Pflegeheimen. Dort bieten wir die Verhinderungspflege situativ an. Das bedeutet, dass ein aktuell freier Pflegeplatz für eine Verhinderungspflege vergeben werden kann.