Die Bewohnervertretung und BewohnerfürsprecherInnen sind ein nach der Ausführungsverordnung des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG) vorgesehenes Mitwirkungsorgan.
Diese sind dazu berufen, die Mitwirkungsrechte für die BewohnerInnen wahrzunehmen und das Wohl der BewohnerInnen zu vertreten. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Die Mitglieder führen ihr Amt unentgeltlich und ehrenamtlich aus.
Die Bewohnervertretungs-Mitglieder können nicht nur BewohnerInnen, sondern auch Externe wie Angehörige, gesetzliche BetreuerInnen, Bevollmächtigte oder Ehrenamtliche sein. Die BewohnerfürsprecherInnen sind dagegen ausschließlich externe Personen. Die Mitglieder der Bewohnervertretung sowie die Ersatzmitglieder und die BewohnerfürsprecherInnen haben während der Amtszeit und darüber hinaus im Rahmen der Verschwiegenheitspflicht Stillschweigen zu bewahren.