Geschäftspartnerkodex

Wir bei der MÜNCHENSTIFT setzen uns nachdrücklich dafür ein, dass die von uns angebotenen Pflege- und Betreuungsleistungen so durchgeführt werden, dass die Menschenrechte und die Umwelt geachtet und die grundlegende Würde der Beschäftigten geschützt werden. Deshalb arbeiten wir ausschließlich mit Lieferanten zusammen, die sich den gleichen Grundsätzen verpflichtet haben.

Wir schätzen die Beziehungen zu unseren Lieferanten und pflegen daher einen fairen, offenen und transparenten Umgang mit ihnen. Im Gegenzug erwarten wir von unseren Lieferanten, dass sie unser Engagement für ethische, sichere und verantwortungsvolle Geschäftspraktiken teilen. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie sich in ihrer Zusammenarbeit mit der MÜNCHENSTIFT an den in diesem Geschäftspartnerkodex niedergelegten Grundsätzen orientieren. Darüber hinaus erwarten wir von unseren Lieferanten, dass sie die gleichen Grundsätze in ihren eigenen Lieferketten umsetzen und fördern.

Wir erwarten, dass alle an uns gelieferten Produkte in Übereinstimmung mit diesem Geschäftspartnerkodex hergestellt oder produziert werden. Wir erwarten auch von allen Lieferanten von Waren und Dienstleistungen an uns, dass sie den Geschäftspartnerkodex einhalten, selbst wenn dieser über die Anforderungen des geltenden Rechts hinausgeht.

Wir behalten uns ausdrücklich vor, diesen Geschäftspartnerkodex jederzeit anzupassen, wenn dies aufgrund der von uns regelmäßig durchgeführten Risikoanalyse erforderlich sein sollte.

Unsere Erwartungen

Bei der Anwendung dieses Geschäftspartnerkodex erwarten wir von unseren Lieferanten, dass sie den folgenden Grundsätzen folgen:

Kinderarbeit: Wir verurteilen jede Form von Kinderarbeit. Wir erwarten daher von unseren Lieferanten, dass sie keine Kinder beschäftigen, die das Alter unterschreiten, in dem nach dem Recht des Beschäftigungsortes die Schulpflicht endet. In jedem Fall darf das Beschäftigungsalter nicht unter 15 Jahren liegen. Darüber hinaus verurteilen wir den Einsatz von Kindern unter 18 Jahren für folgende Tätigkeiten:

  • alle Formen der Sklaverei oder alle sklavereiähnlichen Praktiken wie den Verkauf von Kindern und den Kinderhandel, Schuldknechtschaft und Leibeigenschaft sowie Zwangs- oder Pflichtarbeit, einschließlich der Zwangs- oder Pflichtrekrutierung von Kindern für den Einsatz in bewaffneten Konflikten;
  • das Anwerben, Vermitteln oder Anbieten eines Kindes zur Prostitution oder zur Herstellung pornografischer Darbietungen;
  • das Anwerben, Vermitteln oder Anbieten eines Kindes zu rechtswidrigen Handlungen, insbesondere zur Gewinnung von und zum Handel mit Drogen; sowie
  • Arbeit, die ihrer Natur nach oder aufgrund der Umstände, unter denen sie verrichtet wird, die Gesundheit, die Sicherheit oder die Sittlichkeit von Kindern voraussichtlich gefährdet.

Zwangsarbeit: Wir verurteilen alle Formen von Zwangsarbeit; dies umfasst jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung von Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat, etwa infolge von Schuldknechtschaft oder Menschenhandel.

Sklaverei: Wir verurteilen alle Formen von Sklaverei, sklavenähnlichen Praktiken, Leibeigenschaft oder anderen Formen von Herrschaftsausübung oder Unterdrückung am Arbeitsplatz wie extreme wirtschaftliche oder sexuelle Ausbeutung und Erniedrigung.

Arbeitsschutz und -sicherheit: Wir verurteilen die Missachtung der nach dem Recht des Beschäftigungsortes geltenden Pflichten zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit, wenn dadurch die Gefahr von Arbeitsunfällen oder arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren entsteht, insbesondere durch

  • offensichtlich unzureichende Sicherheitsstandards bei der Bereitstellung und der Instandhaltung der Arbeitsstätte, des Arbeitsplatzes und der Arbeitsmittel,
  • das Fehlen geeigneter Schutzmaßnahmen zur Vermeidung der Einwirkung chemischer, physikalischer oder biologischer Stoffe,
  • das Fehlen von Maßnahmen zur Vermeidung übermäßiger körperlicher und geistiger Ermüdung, insbesondere durch eine ungeeignete Arbeitsorganisation in Bezug auf die Arbeitszeit und Pausenzeiten und
  • die unzureichende Ausbildung und Unterweisung der Arbeitnehmenden.

Koalitionsfreiheit: Wir lehnen jede Missachtung der Koalitionsfreiheit ab. Alle unsere Lieferanten sind verpflichtet, das Recht ihrer Beschäftigten zu achten, Gewerkschaften zu gründen oder beizutreten und die Gründung, den Beitritt oder die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft nicht als Grund für ungerechtfertigte Diskriminierung oder Vergeltungsmaßnahmen zu nutzen. Darüber hinaus achten alle unsere Lieferanten das Recht von Gewerkschaften, sich frei und in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Beschäftigungsortes zu betätigen.

Diskriminierung: Alle Menschen werden gleich behandelt. Wir lehnen jede Form der Ungleichbehandlung aufgrund der nationalen und ethnischen Abstammung, der sozialen Herkunft, des Gesundheitszustands, einer Behinderung, der sexuellen Orientierung, des Alters, des Geschlechts, der politischen Meinung, der Religion oder der Weltanschauung ab, es sei denn, sie ist durch die Anforderungen des Arbeitsplatzes gerechtfertigt. Eine Ungleichbehandlung umfasst insbesondere die Zahlung ungleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit.

Zahlung angemessener Löhne: Wir lehnen jede Vorenthaltung eines angemessenen Arbeitslohnes ab. Die Angemessenheit eines Lohnes bemisst sich dabei nach dem jeweils am Beschäftigungsort nach anwendbarem Recht festgelegten Mindestlohn.

Umweltschäden: Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie schädliche Bodenveränderung, Wasserverschmutzung, Luftverschmutzung, schädliche Lärmemissionen oder übermäßigen Wasserverbrauchs entgegenzuwirken, die

  • die natürlichen Grundlagen für die Erhaltung und Produktion von Nahrungsmitteln erheblich beeinträchtigen,
  • einer Person den Zugang zu sauberem Trinkwasser verwehrt,
  • den Zugang zu sanitären Einrichtungen erschwert oder zerstört oder
  • die Gesundheit eines Menschen schädigt.

Achtung der Landrechte: Wir verurteilen jede Form rechtswidriger Vertreibung und unterstützen das Verbot des rechtswidrigen Entzugs von Land, Wäldern und Gewässern bei dem Erwerb, der Bebauung oder sonstigen Nutzung, deren Nutzung die Lebensgrundlage von Menschen sichern.

Beauftragung von Sicherheitskräften: Wir werden keine privaten oder öffentlichen Sicherheitskräfte beauftragen und einsetzen, wenn aufgrund mangelnder Unterweisung oder Kontrolle durch das Unternehmen bei dem Einsatz der Sicherheitskräfte

  • gegen das Verbot von Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung verstoßen wird,
  • Leib oder Leben verletzt werden oder
  • die Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit beeinträchtigt wird.

Umweltkonventionen: Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie sich im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit an die Vorschriften des Minamata-Übereinkommens über Quecksilber, des PoP-Übereinkommens zur Behandlung persistenter organischer Schadstoffe sowie des Baseler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung halten.

Einführung eines Management- und Kontrollsystems

Die MÜNCHENSTIFT erwartet, dass ihre Lieferanten ein Managementsystem einführen, um kontinuierliche Verbesserungen zu erzielen und die Einhaltung der geltenden Gesetze und dieses Geschäftspartnerkodex zu gewährleisten.

Insbesondere erwarten wir, dass unsere Lieferanten benannte Vertreter haben, die für die Einführung von Managementsystemen und -programmen verantwortlich sind und die Einhaltung der geltenden Gesetze und dieses Geschäftspartnerkodexes überwachen. Die Unternehmensleitung muss die Qualität und Effizienz der Managementsysteme und -programme mindestens einmal jährlich sowie anlassbezogen überprüfen und bewerten. Wir erwarten auch von unseren Lieferanten, dass sie einen Prozess zur Identifizierung von Menschenrechts- und Umweltrisiken in ihrem eigenen Geschäftsbereich sowie bei ihren unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern einführen, die mit ihren Betriebs- und Arbeitspraktiken verbunden sind. Darüber hinaus muss das Management geeignete Prozesse entwickeln, um die identifizierten Risiken zu kontrollieren und die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.

Schließlich erwarten wir von unseren Lieferanten, dass sie angemessene Schulungsprogramme für ihre Beschäftigten durchführen, um die Standards unseres Geschäftspartnerkodexes umzusetzen und die geltenden gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Soweit erforderlich und möglich, unterstützen wir unsere Lieferanten bei der Durchführung der erforderlichen Schulungen.

Speak Up!

Unsere Lieferanten sind verpflichtet, unser anonymes Beschwerdeverfahren zur Meldung von Verstößen gegen Menschen- und Umweltrechte bei ihren eigenen Beschäftigten als auch gegenüber ihren Lieferanten in geeigneter Weise bekanntzumachen und alle potenziell betroffenen Personen zu ermutigen, Verstöße gegen diesen Geschäftspartnerkodex zu melden.

Stand: April 2024